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Wegen bloß postalischer Bekanntgabe unwirksame Zuschlagsentscheidung und nichtiger Zuschlag

VergaberechtRPA (Index) 2004/30RPA (Index) 2004, 197 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss die Bieter nach § 100 BVergG über die Zuschlagsentscheidung informieren. Diese Bekanntgabe muss lauf Gesetz elektronisch oder per Fax erfolgen. Die postalische Bekanntgabe reicht nicht aus. Die Zuschlagsentscheidung ist dann unwirksam.

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 lit a sublit aa BVergG 2002; § 100 Abs 1 BVergG 2002; § 2 BVergG 2002

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