vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wegen nicht an alle Bieter erfolgter Bekanntgabe und falscher Bezeichnung des Zuschlagempfängers unwirksame Zuschlagsentscheidung und nichtiger Zuschlag

VergaberechtRPA (Index) 2004/32RPA (Index) 2004, 198 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss den Bietern seine Zuschlagsentscheidung bekannt machen. Dies muss er im Sinne des Gesetzes vornehmen. Erfolgt die Bekanntmachung nicht an alle Bieter oder liegt eine falsche Bezeichnung vor, dann ist die Zuschlagsentscheidung unwirksam.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!