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Aus Formalgründen unzureichende Verständigung des Auftraggebers

VergaberechtRPA (Index) 2004/28RPA (Index) 2004, 196 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss unverzüglich von der beabsichtigen Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verständigt werden. Dies ist konkret im Bundesvergabegesetz verankert. Die Verständigung kann elektronisch oder durch Fax erfolgen.

Rechtsgrundlagen: § 163 Abs 2 BVergG 2002

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