§ 53 BVergG 1997; Art 36 Abs 1 RL 92/50/EWG
Das Bundesvergabeamt kann eine Zuschlagsentscheidung für nichtig erklären, wenn die Zuschlagskriterien ungeeignet sind, um den qualitativ besten Bieter herauszufiltern. Hinsichtlich einer sprengelweisen Gliederung der Ausschreibung muss vor allem auf die Sprengel Bezug genommen werden. Das BVA hat nicht willkürlich gehandelt.

