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Ausreichende Möglichkeit der Stellungnahme zu ergänzenden Schriftsätzen

VergaberechtRPA (Index) 2004/13RPA (Index) 2004, 126 Heft 2 v. 1.3.2004

Art 6 Abs 1 EMRK; § 37 AVG; § 45 Abs 3 AVG

Wenn das BVA der Auftraggeberin nicht genügend Zeit gibt, um zu Schriftsätzen des Antraggegners Stellung zu beziehen, dann liegt keine Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten recht vor. Dies insofern nicht, als es sich nicht um neue Tatsachenvorbringen nach § 45 Abs 3 AVG handelte.

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