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Antraglegitimation eines ausgeschiedenen Bieters hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung

VergaberechtRPA (Index) 2004/11RPA (Index) 2004, 125 Heft 2 v. 1.3.2004

§ 115 Abs 1 BVergG 1997

Grundsätzlich hat ein ausgeschiedener Bieter keine Legitimation, um Rechtswidrigkeiten des Vergabeverfahrens, die sich erst nach seinem Ausscheiden ereignen, geltend zu machen. Das Bundesvergabeamt muss aber die Rechtmäßigkeit des Ausscheidens des Bieter prüfen.

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