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Unrichtige Wiedergabe der Senatszusammensetzung im Bescheidkopf unschädlich, kein Wechsel der Senatszusammensetzung zwischen Verhandlung und Beratung

VergaberechtRPA (Index) 2004/10RPA (Index) 2004, 125 Heft 2 v. 1.3.2004

Art 133 Z 4 B-VG; § 18 Abs 4 AVG

Wenn im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Zusammensetzung des Senats im Bescheid, genauer im Bescheidkopf falsch wiedergegeben wird, dann hat dies keinen schädlichen Einfluss auf das Verfahren. Es gab keine unterschiedliche Senatszusammensetzung im Verfahren.

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