vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung von Wurzelmängeln nach Ablauf der Präklusionsfrist?

VergaberechtRPA (Index) 2004/7RPA (Index) 2004, 124 Heft 2 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Liegt ein Wurzelmangel bei der Ausschreibung vor, dann muss der Bieter grundsätzlich den Auftraggeber in dieser Hinsicht informieren. Wenn die Frist zur Nachprüfung versäumt wurde, ist die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers bereits nicht mehr anfechtbar. Eine Präklusion kann die bestehende wesentliche Rechtswidrigkeit nicht sanieren.

Rechtsgrundlagen: § 169 BVergG 2002

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!