Art 11 Abs 3 lit c RL 92/50/EWG
Der Auftraggeber kann in bestimmten Fällen das Verfahren eines Wettbewerbs anwenden. Hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Dienstleistungen gibt es bestimmt allgemeine Regelungen in Zusammenhang mit einem vorausgehenden Wettbewerb. Ausnahmen davon sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

