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Mehrfachbeteiligung an Bewerbergemeinschaften

VergaberechtRPA (Index) 2004/4RPA (Index) 2004, 60 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 16 Abs 1 BVergG 1997; § 52 Abs 1 Z 9 BVergG 1997

Der Bieter darf sich nur als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft um einen Auftrag bemühen. Eine solche Ausschreibungsbestimmung ist nicht verfassungswidrig. Ansonsten bestünde durch die Mehrfachbeteiligung eine Wettbewerbsvorteil.

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