§ 17 Abs 1 und 3 TirVergG; § 19 TirVergG
Die Beschwerdeführer verlangten eine Nichtigerklärung der Auftraggeberentscheidung. Dieser war nicht gegen bestimmte Teile gedacht, sondern gegen den Vorgang der Willensbildung auf Seiten des Auftraggebers. Eine solche Anfechtung ist nicht zulässig.

