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Ersatz von Sachverständigenkosten

VergaberechtRPA (Index) 2004/1RPA (Index) 2004, 59 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 76 Abs 1 AVG

Der § 76 AVG ist verfassungsrechtlich unbedenklich und widerspricht auch nicht dem gemeinschaftsrecht. Der Beschwerdeführer eines Nachprüfungsverfahrens ist zum Ersatz der Kosten des Sachverständigen verpflichtet. Dem steht auch die Rechtsmittelrichtlinie nicht entgegen.

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