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BVA: Kein Interesse an der Zuschlagserteilung, weil keine Rechtsmittel ergriffen, sondern über Schadenersatz verhandelt wurde

VergaberechtAnmerkung von Alexander LatzenhoferRPA (Index) 2003, 361 - 362 Heft 6 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Die Durchführung von Schadenersatzverhandlungen statt der Geltendmachung von Rechtsmitteln im Zeitpunkt der Erkennbarkeit des Erhalts des Auftrags deuten auf dass fehlende Interesse an der Zuschlagserteilung hin.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 1997; § 115 Abs 1 BVergG 1997

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