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BVA: Zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit müssen Unterkriterien und deren Gewichtung vorweg bekannt gegeben werden

VergaberechtAnmerkung von Christian FinkRPA (Index) 2003, 353 - 356 Heft 6 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Die Bestbieterermittlung fällt nicht in den Kompetenzbereich des BVA. Sofern keine Identität mit den Hauptkriterien besteht, müssen die Unterkriterien und deren Gewichtung vorab offengelegt werden, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

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