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BVA: Zuschlagskriterien müssen von durchschnittlich fachkundigen Bietern in gleicher Weise ausgelegt werden können

VergaberechtAnmerkung von Christian FinkRPA (Index) 2003, 347 - 352 Heft 6 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Das BVA nimmt zur gebotenen gleichförmigen Auslegung von Zuschlagskriterien Stellung und erläutert, dass die Klärung der Frage, ob die Mitwirkung eines Unternehmens bei Vorarbeiten einem fairen und lauteren Wettbewerb entgegenstehe, als Prognoseentscheidung des Auftraggebers zu qualifizieren sei, der aber zur gleichförmigen Information aller Bieter verpflichtet sei.

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