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EuGH: Zurückweisung mangels Antragslegitimation erfordert Möglichkeit zur Bestreitung des Ausscheidensgrundes

VergaberechtAnmerkung von Roland KataryRPA (Index) 2003, 307 - 310 Heft 5 v. 1.9.2003

Art. 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; § 115 Abs 1 BVergG 1997; § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 164 Abs 1 BVergG 2002

Es wird von den Mitgliedsstaaten nicht erwartet, dass sie das Nachprüfungsverfahren allen gestatten. Die Abhängigmachung des Antragsrechts vom Vorliegen eines Schadens oder einer konkreten Schadensbehauptung ist demnach zulässig .

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