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EuGH: Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Alternativangeboten

VergaberechtAnmerkung von Alexander LatzenhoferRPA (Index) 2003, 304 - 306 Heft 5 v. 1.9.2003

Art 19 RL 93/37 ; Art 30 RL 93/37 ; § 42 BVergG 1997

Der Auftraggeber muss erläutern, welche Mindestanforderungen Vorschläge zur Änderung eines Angebots erfüllen müssen. Es handelt sich hierbei um Alternativangebote. Es genügt in diesem Sinne nicht, wenn auf nationale Vorschriften verwiesen wird, auch wenn diese die Gleichwertigkeit der Leistungen in Angebot und Alternativangebot verlangen.

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