Der EuGH prüft den Status eines Gefängniserbauers als öffentlicher Auftraggeber und nimmt zur Beurteilung des Vorliegens im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nichtgewerblicher Art Stellung.
EuGH 16.10.2003, Rs C-283/00
Der EuGH prüft den Status eines Gefängniserbauers als öffentlicher Auftraggeber und nimmt zur Beurteilung des Vorliegens im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nichtgewerblicher Art Stellung.
EuGH 16.10.2003, Rs C-283/00
