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EuGH: Militärische Sicherheitsbescheinigung als Voraussetzung für die Durchführung des Auftrags

VergaberechtAnmerkung von Alexander LatzenhoferRPA (Index) 2003, 311 - 312 Heft 5 v. 1.9.2003

Art 4 Abs 2 RL 92/50/EWG

Da die militärische Sicherheitsbescheinigung im konkreten Fall als für die Auftragsdurchführung notwendige Sicherheitsmaßnahme zu qualifizieren ist, ist die Auftragsvergabe vom Geltungsbereich der RL 92/50/EWG ausgeschlossen.

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