Da die militärische Sicherheitsbescheinigung im konkreten Fall als für die Auftragsdurchführung notwendige Sicherheitsmaßnahme zu qualifizieren ist, ist die Auftragsvergabe vom Geltungsbereich der RL 92/50/EWG ausgeschlossen.
Da die militärische Sicherheitsbescheinigung im konkreten Fall als für die Auftragsdurchführung notwendige Sicherheitsmaßnahme zu qualifizieren ist, ist die Auftragsvergabe vom Geltungsbereich der RL 92/50/EWG ausgeschlossen.
