Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss bei der Erstellung des Projektzeitplans allfällige durch die Beantragung und Durchführung von Nachprüfungsverfahren bedingte Zeitverzögerungen einkalkulieren.
Rechtsgrundlagen: § 171 BVergG
Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss bei der Erstellung des Projektzeitplans allfällige durch die Beantragung und Durchführung von Nachprüfungsverfahren bedingte Zeitverzögerungen einkalkulieren.
Rechtsgrundlagen: § 171 BVergG
