Zusammenfassung: Das OLG Düsseldorf wendet sich auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung der bedeutenden Frage zu, ob Kapitalgesellschaften bei einer Minderheitenbeteiligung der öffentlichen Hand ausschreibungspflichtig werden. Wie wirkt sich dahingehend ein Irrtum des Unternehmers auf seine Auftraggebereigenschaft aus?
Rechtsgrundlagen: § 13 dVGV

