Mit seiner Entscheidung geht der EuGH eingehend der Frage nach, ob bei Zuschüssen für den Linienbetrieb öffentlicher Verkehrsmittel letztgenannte unter den Begriff des öffentlichen Dienstes zu subsumieren und daher im Lichte der VO (EWG) 1191/69 dazu geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen.

