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Rechtsprechung BVA

VergaberechtJudikaturMargit Möslinger-GehmayrRPA (Index) 2003, 228 - 234 Heft 4 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich das BVA iZm Unzulässigkeitstatbeständen von Nachprüfungsanträgen der fraglichen Rechtswidrigkeit einer Ausscheidungsentscheidung und der Antragslegitimation des Beschwerdeführers an sich. Ist das BVA zuständig, über Gebührenanträge zu entscheiden.

Rechtsgrundlagen: § 20 BVergG 2002; § 166 BVergG 2002

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