Zusammenfassung: Der erkennende Senat geht bei seiner Entscheidung auf die Frage ein, ob eine Telefax-Mitteilung in Hinblick auf die Verständigung des Auftraggebers und die Wahrung einer Frist tatsächlich zu genannter Zeit übermittelt worden ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 OÖ VergNPG

