Zusammenfassung: Auf dem Weg seiner Entscheidung widmet sich der Senat der Frage, ob eine unzulässige Doppelverwendung der Eignungskriterien als Zuschlagskriterium im Vergabeverfahren vorgelegen ist.
Rechtsgrundlagen: § 53 BVergG 1997; § 60 BVergG 1997
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