Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt das BVA klar, ob Vorschriften in Bezug auf die Angebotsphase analog auf zweistufige Verfahren im Verhandlungsverfahren anzuwenden sind, indem es zwischen positiver und negativer Auftraggeberentscheidung differenziert.
Rechtsgrundlagen: § 20 BVergG 2002; § 32 BVergG 2002; § 163 BVergG 2002; § 169 BVergG 2002

