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Rechtsprechung VKS Wien

VergaberechtJudikaturChrista GschweitlRPA (Index) 2003, 214 - 216 Heft 4 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung befasst sich die erkennende Instanz mit einem Nachprüfungsantrag und dahingehend mit der Bindungswirkung von Bescheiden. Werden von dieser neben dem Spruch auch die Feststellungen erfasst?

Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 2 WLVergG

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