Zusammenfassung: Die Bestimmung des Übermittlungszeitpunkts einer Telefax-Mitteilung erfordert die Einsichtnahme in das Telefax-Journal der Behörden. Die nach der Geltendmachung des Nachprüfungsantrags und außerhalb der Amtsstunden des Auftraggebers erfolgte Verständigung des Auftraggebers über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist nicht rechtzeitig. Die Wochenfrist iSd § 15 Abs 1 oö VergNPG kann nur durch einen Antrag auf Erlassung einer EV in Gang gesetzt werden.

