Zusammenfassung: Das OLG Düsseldorf erläutert, dass die unterlassene Ausschreibung und sohin vergaberechtswidrige freihändige Auftragsvergabe durch eine Kapitalgesellschaft mit Minderheitsbeteiligung der öffentlichen Hand die Nichtigkeit der Vertragsabschlüsse zur Folge hätte.
Rechtsgrundlagen: § 13 dVgV; § 100 BVergG

