Zusammenfassung: Der UVS beurteilt das Vorliegen einer Verletzung des Verbots der Doppelverwendung als Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Rechtsgrundlagen: § 53 BVergG 1997; § 60 BVergG 1997
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Zusammenfassung: Der UVS beurteilt das Vorliegen einer Verletzung des Verbots der Doppelverwendung als Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Rechtsgrundlagen: § 53 BVergG 1997; § 60 BVergG 1997
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