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Rechtsprechung - BVA

VergaberechtRPA (Index) 2003, 216 - 221 Heft 3 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Die Präqualifikation eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens kann nicht in Analogie zu § 98 BVergG als Ausscheidensentscheidung qualifiziert werden. Die Bekanntgabe des Ausscheidens eines Teilnahmeantrags entspricht den Vorgaben des § 20 Z 13 lit a sublit dd BVergG.

Rechtsgrundlagen: § 98 BVergG; § 20 Z 13 lit a sublit dd BVergG; § 32 Abs 6 BVergG

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