Zusammenfassung: Die Mitwirkung an einem Vergabeverfahren über die Durchführung von Spleißungsarbeiten und die Montage von Video- oder Stauüberwachungsanlagen erfordert das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Elektrotechnik. Die unterlassene Benennung eines Subunternehmers (bei Fehlen der erforderlichen Gewerbeberechtigung) begründet die Unvollständigkeit des Angebots und stellt einen unbehebbaren Mangel dar.

