Art. 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; Art. 2 Abs 1 lit b RL 89/665/EWG ; Art. 22 RL 93/36
Die Unmöglichmachung oder übermäßige Erschwerung der Geltendmachung gemeinschaftsrechtlich zugesicherter Rechte steht der Anwendung nationaler Präklusionsvorschriften infolge der Geltendmachung von Vergaberechtsverletzungen entgegen.

