Zusammenfassung: Die Entscheidungsgründe für eine Vergabeentscheidung müssen schriftlich dargelegt werden.
Rechtsgrundlagen: § 53 BVergG 1997
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Zusammenfassung: Die Entscheidungsgründe für eine Vergabeentscheidung müssen schriftlich dargelegt werden.
Rechtsgrundlagen: § 53 BVergG 1997
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