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Rechtsprechung - UVS Vorarlberg

VergaberechtRPA (Index) 2003, 43 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Bei unzumutbarer Überschreitung des Kostenrahmens des Auftraggebers ist der Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist zwingend geboten.

Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 BVergG 1997

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