Zusammenfassung: Im dritten Teil ihres Beitrags zu den Neuregelungen im BVergG 2002 nehmen die Autoren zu den Ausschreibungsgrundsätzen, den Inhaltsvorgaben für die Ausschreibungsunterlagen, die gebotene Leistungsbeschreibung sowie zu den materiellen und formellen Vorgaben für die Angebote Stellung. Erwägungen zur Angebotsentgegennahme und -prüfung, zur Zuschlagserteilung und zum Abschluss des Vergabeverfahrens runden den Beitrag schließlich ab.

