Zusammenfassung: Ein christlicher Konvent besitzt als Träger eines öffentlichen Krankenhauses nicht den Status eines öffentlichen Auftraggebers.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 oö VergG
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Zusammenfassung: Ein christlicher Konvent besitzt als Träger eines öffentlichen Krankenhauses nicht den Status eines öffentlichen Auftraggebers.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 oö VergG
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