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Rechtsprechung - UVS Burgenland

VergaberechtRPA (Index) 2002, 216 - 219 Heft 4 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Beurteilung der öffentlichen Auftraggebereigenschaft Stellung und erläutert, dass die Errichtung bzw die Erweiterung von Freizeitanlagen nicht als Erfüllung von Allgemeininteressen qualifiziert werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 4 LVergG; § 125 bgld VergG 2001; § 129 bgld VergG 2001

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