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Rechtsprechung - BVA

VergaberechtAnmerkung von Manfred EßlitzbichlerRPA (Index) 2002, 223 - 225 Heft 4 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Das BVA ist bei Unvollständigkeit oder inhaltlicher Mangelhaftigkeit des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht an die fünftägige Entscheidungsfrist gebunden.

Rechtsgrundlagen: § 115 BVergG; § 113 Abs 2 Z 1 BVergG

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