Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Beurteilung der potentiellen Wahrscheinlichkeit einer Zuschlagserteilung Stellung und erläutert, dass die Legung eines in Widerspruch zu den Ausschreibungskonditionen stehenden Angebotes dessen Ausscheidung erfordert.
Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG; § 12 Abs 7 Vlbg VergabeG

