Zusammenfassung: Die ÖBB sind als "öffentlicher Auftraggeber" iSd § 11 BVergG zu qualifizieren und sind im Rahmen der Errichtung und Bereitstellung von Eisenbahninfrastruktur an die Vergaberechtsbestimmungen gebunden.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 Z 3 BVergG
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