Zusammenfassung: Der UVS bejaht die Zulässigkeit des in einer Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag angeführten Zuschlagskriteriums " Honorarangebot".
Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 1 Z 3 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS bejaht die Zulässigkeit des in einer Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag angeführten Zuschlagskriteriums " Honorarangebot".
Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 1 Z 3 BVergG
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