Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Durchführung von Rettungsdiensten und Krankentransporten setzt die Anerkennung als Rettungsorganisation nicht voraus.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 Vlbg VergabeG; § 3 Vlbg RettungsG
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Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Durchführung von Rettungsdiensten und Krankentransporten setzt die Anerkennung als Rettungsorganisation nicht voraus.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 Vlbg VergabeG; § 3 Vlbg RettungsG
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