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Rechtsprechung - UVS Burgenland

VergaberechtAnmerkung von Ralf D. ProckRPA (Index) 2001, 222 - 225 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Trotz formeller Auftragsvergabe durch eine Stadtgemeinde gelangt das Bundesvergaberecht zur Anwendung, wenn der Bund die Definition der Zielvorgaben, die Projektfinanzierung und Approbation der Pläne übernimmt.

Rechtsgrundlagen: § 93 bgldVergG; § 96 Abs 1 bgldVergG; § 7 Abs 1 bgld VergG

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