Zusammenfassung: Das BVA beantragt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Frage, ob die zuständige Instanz im Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Interessensabwägung vor der Erlassung einer vorläufigen Maßnahme die Erfolgsprognose bezüglich der Aufhebung der rechtswidrigen Auftraggeberentscheidung berücksichtigen muss bzw berücksichtigen darf.
Rechtsgrundlagen: Art 2 Abs 8 Rechtsmittel-RL; RL 92/50/EWG

