Der GA prüft, ob die Entsorgungsbetriebe Simmering GmbH als öffentlicher Auftraggeber qualifiziert werden kann. Nach den Vergaberichtlinien kommt es bei der Beurteilung dieser Frage nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Weiters dürfen in einem zweistufigen Verfahren die Auswahlkriterien nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Überprüfung durch das Gericht muss aber möglich bleiben..

