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Rechtsprechung - Oberster Gerichtshof

VergaberechtAnmerkung von Ralf D. ProckRPA (Index) 2001, 148 - 153 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 125 Abs 2 BVergG; § 113 Abs 3 BVergG; § 124 BVergG

Der OGH erläutert, dass ein Feststellungsantrag nach § 113 Abs 3 BVergG die Voraussetzung für alle Schadenersatzansprüche von übergangenen Bietern ist. Die übergangenen Bieter haben sich in weiterer Folge zu entscheiden, ob sie den Nichterfüllungsschaden oder den Kostenersatz gemäß § 122 BVergG geltend machen. Verlangen sie in ihrem Klagebegehren beides, wird es dadurch unschlüssig.

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