Die ASFINAG besitzt nicht die Rechtsposition eines öffentlichen Auftraggebers und ist daher bezüglich Schadenersatzforderungen übergangener Bieter nicht passivlegitimiert.
OGH 22.2.2001, 6 Ob 323/00v
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Die ASFINAG besitzt nicht die Rechtsposition eines öffentlichen Auftraggebers und ist daher bezüglich Schadenersatzforderungen übergangener Bieter nicht passivlegitimiert.
OGH 22.2.2001, 6 Ob 323/00v
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