Zusammenfassung: Der Konvent der Barmherzigen Brüder in St.Veit ist nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Kärntner Auftragsvergabegesetzes umfasst. Eine gegenteilige vertragliche Vereinbarung kann an der Unanwendbarkeit des Gesetzes nichts ändern.
Rechtsgrundlagen: § 9 krnt AuftragsvergabeG 1994

