Zusammenfassung: Ein Abwasserverband ist nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Kärntner Auftragsvergabegesetzes umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 3 krnt AuftragsvergabeG 1994; § 7 BVergG
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Zusammenfassung: Ein Abwasserverband ist nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Kärntner Auftragsvergabegesetzes umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 3 krnt AuftragsvergabeG 1994; § 7 BVergG
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